BETRIEBLICHES GESUNDHEIT(S)MANAGEMENT

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PROAKTIVER ARBEITSSCHUTZ | Wenn Arbeit krank macht | Stress und psychische Belastung erkennen!


Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Alle Unternehmen und Organisationen ab einem Mitarbeiter müssen auch jene Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben. Diese Verpflichtung wird jedoch in keiner Vorschrift konkretisiert, sodass über eine geeignete Vorgehensweise bei der Beurteilung psychischer Belastungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz viel Unsicherheit besteht. 

Welche Analysenmethoden und –tiefen gibt es? Wer ist verantwortlich und wer hat Mitspracherechte? Welches Fachwissen benötigt man zur Durchführung und wie lange dauert das ganze Prozedere? Welche Fragen sind zu stellen und wie bewertet man die Ergebnisse?

Psychische Belastungen bei der Arbeit umfassen eine Vielzahl unterschiedlicher bedeutsamer Einflüsse, etwa in den Bereichen der Arbeitsanforderungen, der Arbeitsinhalte und Arbeitsaufgaben, des Arbeitsverhältnisses und letztendlich in den Arbeitsbeziehungen. Und da sich unsere Arbeitswelt schnell verändert kommen neue Einflüsse aufgrund von Digitalisierung, remote und/oder hybrider Arbeitsweise hinzu. Diese Bereiche darf man nicht übersehen. 


Laut GDA-Leitlinie besteht der Prozess zur Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG aus 7 Schritten: Festlegen der Tätigkeiten und Bereiche, Ermittlung der psychischen Belastung, Beurteilung der psychischen Belastung, Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, Wirksamkeitskontrolle, Aktualisierung und Fortschreibung, sowie die notwendige Dokumentation. Theoretisch so weit, so gut. Jetzt kommt die Praxis! 

Ohne Fachkenntnisse wird diese gesetzliche Vorschrift eher schwer umsetzbar sein. Die externe Anbieterauswahl ist groß, aber auch hier müssen Sie recherchieren, vergleichen, das passende Tool auswählen, auf Kostenfallen und Durchführungsprozesse achten. Lassen Sie sich in jedem Fall dazu beraten und aufklären, welche Methoden vom jeweiligen Anbieter für Sie in Frage kommen. Wie sehen die Dokumentationen aus? Verstehen Sie klar und deutlich, was dort geschrieben steht? Fragen Sie auch danach, wie Lösungen und Maßnahmen erarbeitet werden und wie man in der Maßnahmenplanung im Bereich der Verhaltens- und Verhältnisprävention vorwärts geht. Wie erfolgt die Wirksamkeitsprüfung, sind die Ergebnisse vergleichbar und messbar? Und letztendlich, in welchen Abständen wird gemessen und bewertet?

Und denken Sie bitte immer daran: Nutzen Sie die Pflicht des Arbeitsschutzes als CHANCE, denn frühzeitig erkannte Belastungen sparen nicht nur hohe Folgekosten durch Krankheit, Produktivitätsverlust und Wiedereingliederungsmaßnahmen, sondern tragen zur Mitarbeiterzufriedenheit und einem gesunden Unternehmen bei.

Zeit, dass Sie sich ein paar Ideen für Ihr BGF holen, denn schließlich unterstützt Sie der Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu schützen, zu fördern und eventuell bestehende Probleme zu lösen.


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