ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Hier können Sie sich über die allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) zu den Angeboten der Health Resulting Group GmbH informieren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für inhouse-Angebote
Vertragspartner des Auftraggebers ist die Health Resulting Group GmbH, Krötenhofer Weg 80, 95032 Hof, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hof unter HRB 5843, vertreten durch Sandra Frank, USt.-Identifikations-Nr.: DE316819335. Kontaktinformationen: info@healthresulting.de – Telefon: 0151 270 171 34
Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Health Resulting Group GmbH.
- Die Health Resulting Group GmbH erbringt die Dienstleistung(en) durch eigene, oder durch freie Mitarbeiter. Es gelten die im Angebot, bzw. der Auftragsbestätigung genannten Honorare/Kosten und sonstigen Vereinbarungen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt netto, vor Dienstleistungserbringung, und ohne Abzug, zur Zahlung fällig (Vorauskasse), wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Aufrechnungs‐ und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
- Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern nach Seminaren findet nicht statt.
- Der Auftraggeber beachtet das Urheberrecht an den erstellten Unterlagen. Eine Vervielfältigung jeglicher Unterlagen durch den Auftraggeber ist nur nach vorheriger Einwilligung möglich. Wünscht der Auftraggeber explizit die Erstellung und zur Verfügung Stellung von Unterlagen für seine Veranstaltung, so wird für diese Vergütung nach Aufwand fällig. Der Auftraggeber sichert ferner zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Werke Urheber‐ und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
- Der Auftraggeber informiert die Health Resulting Group GmbH vor und während der vereinbarten Trainings‐/ Beratungsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
- Sollten Teile des Konzepts, oder die Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist der Health Resulting Group GmbH der Auftrag zur Koordinierung der Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmungen mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Zugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilfen der Health Resulting Group GmbH tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen.
- Die Health Resulting Group GmbH verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge und persönlicher Belange, die durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.
- Die Health Resulting Group GmbH ist berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten.
- Kann ein Beratungs-, Seminar‐, Workshop- bzw. Vortragstermin durch die Health Resulting Group GmbH wegen höherer Gewalt, Krankheit oder sonstigen von der Health Resulting Group GmbH nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist die Health Resulting Group GmbH unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarendem Termin nachzuholen.
- Bei Stornierungen von bereits fest vereinbarten Beratungs-, Seminar‐, Workshop- bzw. Vortragsterminen behält sich die Health Resulting Group GmbH folgende Regelung vor:
- Bei Stornierung länger als 12 Wochen vor Beginn werden 10% des Honorars verrechnet.
- Bei Stornierung von 12 Wochen bis 8 Wochen werden 50% des Honorars verrechnet.
- Bei Stornierung von 8 Wochen bis 10 Tage werden 75% des Honorars verrechnet.
- Bei Stornierung von weniger als 10 Tagen wird das volle Honorar verrechnet.
- Die Health Resulting Group GmbH haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Partnern getroffenen Vertrages, oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die mit dem der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
- Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Hof.